Neue Informationspflichten im Handel ab dem 27.09.2026: Harmonisierte Pflichtangaben zu Gewährleistung und Garantien
Ab dem 27.09.2026 müssen Unternehmen – im stationären Handel wie auch im eCommerce – in hervorgehobener Weise mittels einer harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren und Produkte, für die eine Herstellergarantie besteht, mittels einer harmonisierten Kennzeichnung markieren.
Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Titelbild: iStock / Supatman







