Harmonisierte Pflichtangaben zu Gewährleistung und Garantien

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Neue Informationspflichten im Handel ab dem 27.09.2026: Harmonisierte Pflichtangaben zu Gewährleistung und Garantien

Ab dem 27.09.2026 müssen Unternehmen – im stationären Handel wie auch im eCommerce – in hervorgehobener Weise mittels einer harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren und Produkte, für die eine Herstellergarantie besteht, mittels einer harmonisierten Kennzeichnung markieren.

  • Die neue Rechtslage ab dem 27.09.2026

  • Ausgestaltung der Information / Kennzeichnung

  • Platzierung im eCommerce und/oder im Verkaufsraum

  • Risiken einer fehlenden / fehlerhaften Umsetzung

Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Titelbild: iStock / Supatman

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