Barrierefreiheit im eCommerce

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Barrierefreiheit im eCommerce
Umsetzung des EAA in Deutschland

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft; es setzt die Richtlinie der EU zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act [EAA]) in Deutschland um.

Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – unter anderem auch für den eCommerce.

Wir erläutern, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben auf Präsenzen im Internet haben (z.B. Online-Shops, aber auch Homepages von Unternehmen), aber auch die drohenden Konsequenzen bei Nichtumsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

  • Wo und für wen gilt das BFSG im Internet?

  • Was bedeutet ‚Barrierefreiheit‘ auf einer Website?

  • Welche Pflichten treffen Online-Händler im eCommerce?

  • Gilt das BFSG auch für Produktbilder und -videos?

  • Müssen Supportangebote (z.B. Help-Center) barrierefrei sein?

  • Wer prüft die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen?

  • Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Titelbild: iStock / Bakhtiar Zein

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