Das neue Recht auf Reparatur / Änderungen im und Ergänzungen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ab 31.07.2026
Die sog. Recht-auf-Reparatur-Richtlinie der EU 2024/1799 ist bis zum 31.07.2026 umzusetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Bezug auf bestimme Produkte ein neues „Recht auf Reparatur“ bekommen.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften angepasst. Händler werden künftig unter anderem auch dazu verpflichtet, Verbraucher über die Besonderheiten bei der Nacherfüllung zu informieren. Nach der Durchführung einer Reparatur verlängert sich künftig die Gewährleistungsfrist einmalig um ein weiteres Jahr.
Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Titelbild: iStock / Supatman







