Das neue Recht auf Reparatur und Änderungen im Gewährleistungsrecht

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Das neue Recht auf Reparatur / Änderungen im und Ergänzungen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ab 31.07.2026

Die sog. Recht-auf-Reparatur-Richtlinie der EU 2024/1799 ist bis zum 31.07.2026 umzusetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Bezug auf bestimme Produkte ein neues „Recht auf Reparatur“ bekommen.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften angepasst. Händler werden künftig unter anderem auch dazu verpflichtet, Verbraucher über die Besonderheiten bei der Nacherfüllung zu informieren. Nach der Durchführung einer Reparatur verlängert sich künftig die Gewährleistungsfrist einmalig um ein weiteres Jahr.

  • Die neue Rechtslage ab dem 31.07.2026

  • Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit

  • Ersatzlieferung einer überholten Ware?!

  • Sonderregelung für die Verjährung nach der Durchführung einer Reparatur

  • Information über Wahlrecht und Verjährungsverlängerung

  • Reparaturverpflichtung für Hersteller/Händler

  • Ersatzteile und Werkzeuge

  • Information über die Reparaturverpflichtung und Angaben über Richtpreise

  • Das europäische Formular für Reparaturinformationen

Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Titelbild: iStock / Supatman

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