KI-Marketing & Recht: Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen in der Werbung
Schon heute binden Unternehmen KI-generierte Inhalte (Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte) in der Werbung ein – sei es in Werbeanzeigen, auf Websites oder in Social-Media-Kanälen.
Hier stellt sich nicht nur die Frage nach dem rechtlichen Schutz der KI-generierten Inhalte, sondern es sind diese ggfs. als „KI-generiert“ zu kennzeichnen. Ab dem 2. August 2026 gelten dann auch die in der KI-Verordnung geregelten Transparenzpflichten.
Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Titelbild: iStock / ArtemisDiana







