Neue Pflichten im eCommerce ab dem 19.06.2026: Die elektronische Widerrufsfunktion (sog. Widerrufsbutton)
Ab dem 19.06.2026 sind Unternehmer, die mit Verbrauchern im eCommerce Fernabsatzverträge abschließen, dazu verpflichtet, Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion, den sog. Widerrufsbutton, zur Verfügung zu stellen.
Referent:
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Titelbild: iStock / Wirestock







